Aktuelles 2007

Gemeindevertretersitzung am 7.2.2007

Gemeinde stellt fristlos einen über Jahrzehnte üblichen Winterdienst auf einigen Privatstrassen ein (siehe auch Informationen im November 2006)

Zur Gemeindevertretersitzung am 7. Februar 2007 stellt der UBB einen Antrag zur Abstimmung. Den Antrag geben wir nachfolgend zur Kenntnis. Der UBB hofft, dass die vom Bürgermeister im November 2006 angeordnete neue Winterdienstregelung revidiert wird und bürgerfreundlich gestaltet wird.


Antrag an das Gemeindeparlament

Schmitten, den 22. Januar 2007

Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 7. Febr. 2007

Sehr geehrter Herr Bös,

am 22.11.2006 wurde den Anliegern sogenannter Privatstrassen mitgeteilt, dass ab sofort dort der seit Jahrzehnten durchgeführte Winterdienst seitens der Gemeinde ohne Frist eingestellt würde.

Am 27.11.2006 wurde dem Bauausschuss ein Konzept des eingeschränkten Winterdienstes in der gesamten Gemeinde vorgestellt, das aber nicht zur weiteren Beratung in der Gemeindevertretung vorgesehen war, sondern ausschließlich eine Information des Ausschusses darstellte, während der Vollzug dieser Maßnahme vom Gemeindevorstand bereits durchgeführt bzw. angeordnet war.

Nun befindet sich unsere Gemeinde, insbesondere die hochgelegenen Ortsteile Oberreifenberg, Niederreifenberg, Seelenberg und Treisberg in einem Gebiet, das besonders schneereich ist und schon vor der Gebietsreform und dem Zusammenschluß der Ortsteile wurde hier in diesen Ortsteilen besonderer Wert auf einen gut funktionierenden Winterdienst für alle Anwohner gelegt.

Vom rechtzeitigen und funktionierenden Winterdienst hängt für viele Bürgerinnen und Bürger letztendlich die berufliche Existenz ab, da sie rechtzeitig zu ihren Arbeitsstätten gelangen müssen und daher befahrbare Straßen brauchen.

Sicherlich ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Schmitten in der Ausgabenpolitik bei der angestrengten Finanzlage sehr restriktiv handeln muss, andererseits müssen aber die vitalen Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger ausreichend berücksichtigt werden. Es ist deshalb unabdingbar, dass in unserer schneereichen Region eine derart einschneidende Maßnahme, wie es der eingschränkte Winterdienst darstellt, genau überlegt sein muss und insbesondere die Nachteile für die Bevölkerung gegen die Einsparmöglichkeiten der Gemeinde abgewogen werden müssen. Das kann aber nur nach einer genauen Kosten-/Nutzenkalkulation sinnvoll entschieden werden, die aber bisher nicht vorliegt.

Die Begründung des Gemeindevorstandes, dass Personalmangel im Bauhof den eingeschränkten Winterdienst erforderlich mache, da man personell nicht mehr in der Lage sei, die Schneeräumung in der vorher üblichen Art und Weise durchzuführen, muss bezweifelt werden, da der Bauhof seit Sommer 2005 personell nicht reduziert wurde und der Schnee im seit Menschengedenken

schneereichsten Winter 2005/2006 durch die Mitarbeiter des Bauhofes sehr wohl geräumt werden konnte, wenn es auch hier und da bei diesem Jahrhundertwinter etwas schwer gefallen sein mag.

Wir beantragen daher, dass in diesem Winter 2007 der Winterdienst analog der Vorjahre uneingeschränkt beibehalten und durchgeführt wird.

Gleichzeitig soll der Gemeindevorstand beauftragt werden, eine Kosten- / Nutzen – Analyse zu erstellen, die eine entscheidungsfähige Grundlage für die Gemeindevertretung darstellt. Daran orientiert soll die Gemeindevertretung in die Lage versetzt werden, eine Entscheidung zu treffen, ob die Einsparung von Kosten, deren Höhe noch beziffert werden muss, den Nachteil für die Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt.


Beschlußvorschlag:

1. Der Winterdienst der Gemeinde Schmitten soll im Winter 2007 anlog der langjährigen Gepflogenheit uneingeschränkt durchgeführt werden.

2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis spätestens April 2007 eine entscheidungsfähige Kosten-/Nutzenanalyse eines eingeschränkten Winterdienstes zu erstellen und der Gemeindevertretung vorzulegen. Darauf aufbauend soll die Gemeindevertretung bis spätestens zur Sitzung im Juni 2007 in der Lage sein, über den zukünftigen Winterdienst, beginnend mit dem Winter 2007/2008, unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.

UBB – Fraktion Bodo Maxeiner -Fraktionsvorsitzender-


Leider ist die Gemeindevertretung dem Antrag des UBB nicht gefolgt und hat der fristlosen Einstellung des langjährig praktizierten Winterdienstes auf einigen Privatstrassen zugestimmt. Das ist für den UBB nicht nachvollziehbar.

Sitzung am 20.9.2006

Anfrage Geländer Sportplatz Oberreifenberg

An den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung
Herrn Karl-Heinz Bös
Parkstrasse 2

61389 Schmitten


Schmitten, den 5. September 2006

Anfrage zur Beantwortung in der Gemeindevertretersitzung am 20. September 2006

Sehr geehrter Herr Bös,

in den letzten Wochen wurde am Sportplatz Oberreifenberg das umlaufende Geländer entfernt.

Wegen des fehlenden Geländers ist die Unfallgefahr der dort spielenden Kinder und Jugendlichen erheblich ausgeweitet worden, weil es jetzt ungehindert möglich ist, einem auf die Strasse geschossenen Ball nachzulaufen, denn die „bremsende“ Wirkung des Geländers ist nicht mehr vorhanden.

Dieser Zustand ist im Interesse der Gesundheit und Unversehrtheit unserer Kinder nicht akzeptabel.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1.: Warum wurde das Geländer entfernt.

2.: Wann wird das Geländer repariert bzw. erneuert und wieder angebracht.

3.: Gibt es bereits eine Kalkulation für die Kosten der Reparatur bzw. Erneuerung des Geländers. Wenn ja, mit welcher Höhe der Kosten ist zu rechnen.


Mit freundlichen Grüßen
UBB – Fraktion
Bodo Maxeiner (Fraktionsvorsitzender)

Anmerkung: Das Geländer wurde bis Mitte Oktober 2006 erneuert. Die Gemeinde stellte das Material und freiwillige Helfer der SGO (Sportgemeinschaft Oberreifenberg) montierten das Geländer.

Antrag Brunnenplatz Niederreifenberg

<googlemap lat=”50.243905″ lon=”8.427254″> 50.243253, 8.426009, Brunnenplatz </googlemap>

An den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung
Herrn Karl-Heinz Bös
Parkstrasse 2

61389 Schmitten


Schmitten, den 5. September 2006

Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 20. Sept. 2006

Sehr geehrter Herr Bös,

vor einigen Jahren wurde an der Ecke Hauptstrasse/Emser Strasse in Niederreifenberg ein Dorfbrunnen angelegt. Die Einrichtung dieses kleinen Platzes mit dem Brunnen hat die Gemeinde viel Geld gekostet.

Das hatte sich gelohnt, denn der Platz wurde in der Vergangenheit von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gerne zum Verweilen angenommen.

Seit einigen Monaten wird der Bürgersteig vor dem Brunnenplatz regelmäßig mit Fahrzeugen zugeparkt. Damit hat die Attraktivität der Anlage sehr gelitten, so dass die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger erheblich zurückgegangen ist.

Im übrigen spielen auf diesem Platz am Brunnen während der Sommermonate auch gerne die Kinder. Da die Sicht zwischen Straße und Brunnenplatz durch die geparkten Fahrzeuge genommen wird, ist die Gefahr erheblich gestiegen, dass unachtsam auf die Straße laufende Kinder von den vorbeifahrenden Fahrern nicht gesehen werden können und damit einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind.

Der UBB beantragt, den Sichtbereich des Brunnenplatzes durch geeignete Maßnahmen freizuhalten, um damit zum einen die erheblichen Unfallgefahren zu vermeiden und zum anderen die Attraktivität dieses Platzes wieder herzustellen.

Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Sichtbereich im Umfeld des Brunnenplatzes in Niederreifenberg nicht mehr durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden kann.


Mit freundlichen Grüßen
UBB – Fraktion
Bodo Maxeiner (Fraktionsvorsitzender)

Anmerkung: Bürgermeister Marcus Kinkel sagte in der Gemeindevertretersitzung zu, die Parksituation am Brunnenplatz durch den Hilfspolizisten kontrollieren zu lassen, um die Missstände abzustellen.

Antrag Kinderspielplatz Kapellenberg Oberreifenberg

An den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung
Herrn Karl-Heinz Bös
Parkstrasse 2

61389 Schmitten


Schmitten, den 5. September 2006

Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 20. September 2006

Sehr geehrter Herr Bös,

der Kinderspielplatz Kapellenberg in Oberreifenberg ist im Gegensatz zu allen anderen Spielplätzen in der Großgemeinde nicht eingezäunt.

Da der Spielplatz direkt zwischen dem bebauten Kapellenberg und der anschließenden weitläufigen offenen Landschaft liegt, wird der Weg gerne von Hundebesitzern genutzt, um den Tieren den nötigen Auslauf und damit verbunden die Möglichkeit zur Verrichtung der Notdurft zu geben. Dementsprechend sind die Hinterlassenschaften der Hunde ständig auf dem Spielplatz zu finden, wie auch die Umweltpaten in deren letzter Sitzung bemängelt haben.

Außerdem wird das Gelände des Spielplatzes wegen der offenen Lage zu Wald und Wiese auch von Wildtieren durchstreift. Hier ist ganz besonders der Fuchs häufig anzutreffen und es ist allgemein bekannt, dass der Fuchs ein Träger des äußerst gefährlichen Fuchsbandwurmes ist, dessen Übertragung auf den Menschen tödlich sein kann.

Die spielenden Kinder sind dieser Gefahr in besonderem Maße ausgesetzt und es ist nicht zu verantworten, die Kinder auf einem Spielplatz spielen zu lassen, der unverhältnismäßig hohe Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben aufweist.

Der UBB stellt deshalb den Antrag, den Spielplatz, wie das ja auch bei allen anderen Spielplätzen der Gemeinde üblich ist, einzuzäunen, um die Verunreinigung durch Hunde auszuschließen und die Gefahr der Übertragung von Krankheiten durch Wildtiere auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu reduzieren.

Beschlußempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, den Kinderspielplatz Kapellenberg in Oberreifenberg umzäunen zu lassen. Die Mittel sollen aus dem Überschuss Talweg entnommen werden.


Mit freundlichen Grüßen
UBB – Fraktionen
Bodo Maxeiner (Fraktionsvorsitzender)


Anmerkung: Die Gemeindevertretung hat beschlossen, im Haushalt für das Jahr 2007 die Kosten für eine Umzäunung des Spielplatzes einzustellen und im kommenden Jahr den Zaun zu errichten, um die Gesundheitsgefahren der spielenden Kinder zu minimieren.

Sitzung am 28.6.2006

Antrag Statikgutachten Hochtaunushalle

An den Vorsitzenden

der Gemeindevertretung

Herrn Karl-Heinz Bös

Parkstrasse 2

61389 Schmitten


Schmitten, den 13. Juni 2006


Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 28. Juni 2006

Sehr geehrter Herr Bös,

die Gemeindevertretung hatte beschlossen, sowohl die Jahrtausendhalle in Oberreifenberg als auch die Hochtaunushalle in Niederreifenberg zu sanieren. Zu beiden Hallen wurden Gutachten über die Statik vom Gemeindevorstand in Auftrag gegeben.

Zur letzten GV-Sitzung am 31.5.2006 haben wir das Statik-Gutachten für die Jahrtausendhalle in Oberreifenberg erhalten und in den Beratungen der Ausschüsse und der GV entsprechend reagiert, indem wir ein umfassendes Sanierungskonzept für die Jahrtausendhalle durch den beauftragten Architekten Barth eingefordert haben.

Das Statik-Gutachten für die Hochtaunushalle wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung bzw. den Fraktionen bisher nicht zur Verfügung gestellt, obwohl auch hier offensichtlich zusätzliche Sanierungsarbeiten am Dach erforderlich werden, denn warum hätte sich der Gemeindevorstand ansonsten veranlasst gesehen, auch von diesem Dach den Schnee räumen zu lassen.

Wir stellen daher den Antrag, das jeder Fraktion bis spätestens zum 15. Juli 2006 eine Kopie des Statik-Gutachtens für die Hochtaunushalle zur Verfügung gestellt wird.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, das jeder Fraktion bis spätestens zum 15. Juli 2006 eine Kopie des Statik-Gutachtens für die Hochtaunushalle in Niederreifenberg zur Verfügung gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen UBB – Fraktion
Bodo Maxeiner

Anmerkung:

Das Statik – Gutachten wurde zur Verfügung gestellt. Der Statiker hat festgestellt, dass auch die Hochtaunushalle den geltenden Vorschriften über Dachlasten nicht entspricht. Diese Vorschriften waren in den 70-er-Jahren erheblich verschärft worden. Beim Bau der Halle im Jahre 1968 galten Höchstlasten von 75 kg/qm, während die aktuellen und seit den 70-er-Jahren geltenden Vorschriften eine Dachlast von 200 kg/qm vorschreiben. Bei einer Renovierung der Hochtaunushalle ist demzufolge wahrscheinlich auch eine aufwändige Dacherneuerung nötig.

Sitzung am 31.5.06

Antrag Hallenbenutzungsordnung

An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Herrn Karl-Heinz Bös Parkstrasse 2

61389 Schmitten

Schmitten, den 16. Mai 2006


Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 31. Mai 2006


Benutzungsordnung für Sporthallen und Dorfgemeinschafthäuser

Sehr geehrter Herr Bös,

im Juni 2005 wurde durch die Gemeindevertretung eine neue Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftshäuser und der Sporthallen beschlossen. Die Anwendung dieser Benutzungsordnung hat bei den betroffenen Vereinen zu erheblichen Irritationen geführt.

Als Beispiele seien angeführt:

Für Flohmärkte, bei denen geringfügige Gebühren für das Aufstellen eines Verkaufstisches erhoben werden, sind jetzt im Gegensatz zur vorausgegangenen Regelung Hallenbenutzungsgebühren zu entrichten, wenn Sie in einer Sporthalle durchgeführt werden. Wird eine solche Veranstaltung dagegen in einem Feuerwehrgerätehaus durchgeführt, bleibt sie kostenfrei, da diese Gerätehäuser nicht der Hallenbenutzungsordnung unterliegen.

Kurse für Sport- oder sportverwandte Aktivitäten werden als gewinnorientiert eingestuft, obwohl die Sportvereine nachweislich keine Gewinne erzielen, sondern mit den Kursgebühren ausschließlich die Übungsleiter entlohnen. Es ist seit Jahren gängige Praxis bei den meisten Vereinen, dass die Übungsleiter Aufwandsentschädigungen bekommen, denn das reine Ehrenamt ohne jegliche finanzielle Unterstützung wird in der Regel nur noch von den Vereinsvorständen ausgeführt. Die Volkshochschule ist, obwohl deren Kurse ebenfalls zu bezahlen sind, von dieser Regelung ausgenommen und genießt gegenüber den anderen Vereinen eine nicht vertretbare Besserstellung.

Die kreiseigene Sporthalle in Arnoldshain sowie die beiden gemeindeeigenen Sporthallen in Ober- und Niederreifenberg werden nicht mit den gleichen Gebühren belegt, so dass die Vereine nach Wahl des Veranstaltungsortes in unterschiedlicher Weise belastet werden, was eindeutig zu Verzerrungen führt. Eine Harmonisierung der Benutzungsgebühren ist notwendig.

Nach Auffassung des UBB sind Sportlerheime, wenn sie ganz oder teilweise gewinnorientiert arbeiten und gaststättenähnliche Bewirtungen auch an Dritte vornehmen, ebenfalls in die Benutzungsordnung einzubeziehen.

Um allen Vereinen und allen Nutzern der gemeindlichen Einrichtungen gleiche Voraussetzungen zu garantieren, beantragen wir, die Benutzungsordnungen in die Ausschüsse und in die Gemeindevertretung zur erneuten Diskussion und notwendigerweise zur Korrektur und Neufassung zu verweisen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Benutzungsordnung für die gemeindlichen Einrichtungen in den Ausschuss für Gewerbe, Tourismus, Kultur, Sport und Freizeit, in den Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales sowie in den Haupt- und Finanzausschuss zur Überarbeitung zu überweisen.

Nach den Beratungen in den Ausschüssen sollen entsprechend den Vorschlägen aus den Fachausschüssen in der Gemeindevertretung eventuell notwendige Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
UBB – Fraktion
Bodo Maxeiner
-Vorsitzender-

Sitzung am 1.2.06

Antrag Durchfahrtssperre Limesstrasse

Rodelhang an der Limesstrasse

An die Vorsitzende
der Gemeindevertretung
Frau Eva-Maria Jäger
Parkstrasse 2

61389 Schmitten
Schmitten, den 12. Januar 2006


Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 1. Febr. 2006

Betr.: Durchfahrtssperre Limesstrasse


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

vor etwa vier Jahren wurde nach Ortsbegehung durch den Bauausschuss beschlossen, die Limesstrasse zwischen Jugendherberge und Seminarhaus Weilquelle durch Errichtung einer Schranke zwischen Jugendherberge und dem Hotel „Seminarhaus Weilquelle“ zu sperren, um den unerwünschten Fahrverkehr auf dem vielbenutzten Spaziergängerweg, der inzwischen auch Teil des Limeswanderweges geworden ist, einzuschränken.

Die Zufahrt zum Hotel Seminarhaus Weilquelle (ehemaliges Posterholungsheim) sollte generell von der Abzweigung „Rotes Kreuz“ erfolgen.

Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass der Ski- und Rodelhang zwischen Jugendherberge und Seminarhaus Weilquelle uneingeschränkt genutzt werden kann.

Im Sommer diesen Jahres wurde die Schranke durch die Gemeindeverwaltung versetzt und damit die Durchfahrt durch den Parkplatz des Hotels „Seminarhaus Weilquelle“ von beiden Seiten der Limesstrasse ermöglicht, somit die Nutzung des Spazierweges als Fahrweg in die Entscheidung des Hotelbetreibers gegeben. Die Interessen der vielen Spaziergänger aus den Schmittener Ortsteilen, der vielen Gäste sowie im Winter der Skifahrer und Rodler sind somit erheblich betroffen.

Die Begründung, das Hotel würde von vielen Gästen mittels Navigationssystems angefahren und dieses System würde den Weg von Oberreifenberg aus vorgeben, so dass die Gäste vor der Schranke stehen und nicht bis zum Hotel durchfahren könnten, ist natürlich zu berücksichtigen, denn es liegt uns allem am Herzen, die Gewerbebetriebe unserer Gemeinde nach besten Kräften zu unterstützen.

Hier muss aber das Interesse einer Vielzahl von Wanderern, Spaziergängern, Skifahrern und Rodlern dem Interesse des Hoteliers gegenübergestellt werden. Außerdem werden Hotelzimmer im allgemeinen vorgebucht und der Hotelier hat bei der Buchungsbestätigung die Möglichkeit, die Zufahrt über eine genaue Anfahrtsbeschreibung zu steuern.

Der UBB vertritt die Auffassung, dass in diesem Falle die Interessen des Hotels hinter den Interessen der vielen Wanderer und Spaziergänger zurückstehen müssen und fordert daher den Rückbau der Durchfahrtssperre (Schranke) an den unsprünglichen Standort zwischen Jugendherberge und Hotel.


Beschlussvorschlag:

Der Verkehr auf der Limesstrasse ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Die Durchfahrt der Limesstrassse von Oberreifenberg bis zum „Roten Kreuz“ ist durch eine Schranke in Höhe der Jugendherberge zu verhindern.

Die Ski- und Rodelabfahrt zwischen Jugendherberge und Hotel ist im Interesse der vielen Wintersportbesucher sicherzustellen.

Eine Zufahrt zum Hotel „Seminarhaus Weilquelle“ ist ausschließlich von der Abzweigung „Rotes Kreuz“ zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
UBB – Fraktion Peter Bös

Antrag Hochtaunushalle Niederreifenberg

Hochtaunushalle in Niederreifenberg

An die Vorsitzende
der Gemeindevertretung
Frau Eva-Maria Jäger
Parkstrasse 2

61389 Schmitten
Schmitten, den 12. Januar 2006

Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 1. Febr. 2006

Betr.: Hochtaunushalle Niederreifenberg


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Hochtaunushalle in Niederreifenberg wurde durch die damals noch selbständige Gemeinde Niederreifenberg gebaut, besteht seit fast 40 Jahren und wurde seinerzeit auf die bestehende Bevölkerungzahl in Niederreifenberg ausgerichtet, entspricht also in Größe und Ausstattung dem Stand der 60-er Jahre. Seit Bestehen wurde die Halle nicht grundlegend saniert, so dass inzwischen ein enormer Sanierungsbedarf besteht, der sich je nach den verschiedenen Renovierungs- bzw. Sanierungsmodellen zwischen 770.000 € und 1,5 Mio.€ bewegt.

Seit nunmehr gut 5 Jahren wird diese Halle neben dem ursprünglichen Verwendungszweck als Vereinssport- und Mehrzweckhalle auch als Schulturnhalle genutzt.

Den in den letzten Jahren stark gewachsenen Bevölkerungszahlen in den Ortsteilen Ober- und Niederreifenberg sowie die zusätzliche Nutzung als Schulturnhalle kann die Hochtaunushalle in der jetzigen Form nicht mehr gerecht werden. Eine umfassende Lösung für den Sportbetrieb ist unter den gegebenen Voraussetzungen unumgänglich. Eine gemeinsame Sporthallenlösung für die eng beieinander liegenden Ortsteile Ober- und Niederreifenberg ist daher sinnvoll.

Wir beantragen deshalb, an Stelle der jetzigen Hochtaunushalle eine teilbare 2-Felder-Sporthalle (groß) + Nebenräumen für die gemeinsame Nutzung durch die Sportvereine in Ober- und Niederreifenberg sowie die Grundschule Reifenberg zu bauen und damit den gewachsenen Bevölkerungszahlen in den Reifenberger Ortsteilen sowie den Anforderungen des Schulsports zu entsprechen.

An den vom Kreisbauamt für ein solches Projekt ermittelten Kosten von ca. 4 Mio. € ist mit dem Kreis über eine Kostenbeteiligung von mindestens 50 % zu verhandeln. In den Verhandlungen ist ebenfalls zu klären, ob der Kreis als Bauherr, wie bei der Hattsteinhalle in Arnoldshain, auftritt und die Gemeinde einen Zuschuss zu den Baukosten gibt oder ob die Gemeinde als Bauherr mit Zuschüssen durch den Kreis fungiert. Für den UBB sind die Besitzverhältnisse zweitrangig, sofern eine der Bevölkerung dienliche Verwaltungsvereinbarung über die Nutzung getroffen wird.

Der Baukostenanteil der Gemeinde in Höhe von geschätzten 2 Mio. € ist aus dem Verkauf von vier Baugrundstücken im Sonnenweg, dem Verkauf von zwei Baugrundstücken Nähe Fuchstanzstrasse, dem Verkauf der „Alten Schule“ Niederreifenberg, dem Verkauf des Grundstückes Brunhildestrasse 45 sowie dem Infrastrukturbeitrag aus dem Baugebiet „Oberer Haidgen“ zu erwirtschaften.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, in Niederreifenberg auf dem Gelände der jetzigen Hochtaunushalle eine teilbare 2-Felder-Sporthalle (groß) + Nebenräume (wie vom Kreis als eines der vorgestellten Modelle vorgeschlagen) mit turnierfähigen Maßen zu bauen.

Die Halle soll vorwiegend als Sporthalle für die Sportvereine aus Oberreifenberg und Niederreifenberg sowie dem Schulsport der Grundschule Reifenberg dienen. Die Möglichkeit, gesellige Veranstaltungen der Gemeinde oder der Vereine durchzuführen, soll gegeben sein.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, umgehend mit dem Kreis Verhandlungen über einen Zuschuss zu den veranschlagten Bau- und späteren Betriebskosten aufzunehmen, da die gleichzeitige Nutzung als Schulturnhalle auch im Interesse des Kreises liegt.

Weiterhin wird der Gemeindevorstand beauftragt, für den Fall, dass der Kreis die Halle bauen will, mit dem Kreis über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde und eine beiderseitige Nutzung zu verhandeln.

Mit freundlichen Grüßen
UBB – Fraktion Peter Bös

Antrag Jahrtausendhalle Oberreifenberg

Jahrtausendhalle in Oberreifenberg

An die Vorsitzende
der Gemeindevertretung
Frau Eva-Maria Jäger
Parkstrasse 2

61389 Schmitten
Schmitten, den 12. Januar 2006

Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 1. Febr. 2006

Betr.: Jahrtausendhalle Oberreifenberg


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Jahrtausendhalle in Oberreifenberg ist in einem sehr schlechten Zustand. Der Sanierungsstau hat inzwischen Ausmaße angenommen, die es den nutzenden Vereinen geboten erscheinen lässt, wegen baulicher Mängel die Benutzung der Halle in Frage zu stellen oder auszusetzen.

Die erheblich gewachsene Bevölkerung durch Ausweisung von Baugebieten (Talweg, Kapellenberg, Limesstrasse, Oberer Haidgen) sowie die Wohnbebauung ehemaliger Gewerbeflächen (Hauptstrasse) macht es erforderlich, die Infrastruktur der gewachsenen Bevölkerung in Reifenberg anzugleichen, um diese Ortsteile zukunftsfähig und für Neubürger attraktiv zu erhalten. Damit sollen auch die Vermarktungschancen der geplanten Baugebiete Limesstrasse und Oberer Haidgen wesentlich verbessert werden.

Der UBB stellt daher den Antrag, die Jahrtausendhalle umgehend und noch in diesem Jahr durch Erstellung eines Nachtragshaushaltes zu sanieren. Die Kosten für den Sanierungsaufwand (nach Schätzung des Bauamtes der Gemeinde in Höhe von ca. 600.000 €) sollen aus den noch vorhandenen Überschüssen aus dem Baugebiet Talweg und dem zu erwartenden und durch Kreditaufnahme vorzufinanzierenden Infrastrukturbeitrag aus dem Baugebiet Limesstrasse erfolgen. Sollte weiterer Finanzierungsbedarf über die beiden genannten Quellen hinaus nötig sein, dann soll auf die angesammelten Schuldentilgungsrücklagen zurückgegriffen werden.

Die Sanierung soll derart erfolgen, dass die Halle vorübergehend weiter als Sporthalle genutzt werden kann und später als reine Kultur- und Veranstaltungshalle dient.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Jahrtausendhalle in Oberreifenberg sofort, noch im Jahre 2006, umfassend zu sanieren.

Für die Kosten der Sanierung ist ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die vom UBB vorgeschlagenen Quellen zur Deckung der Sanierungskosten sind zu berücksichtigen.


Mit freundlichen Grüßen
UBB – Fraktion Peter Bös