Aktuelles 2015

Presseerklärung vom 16.12.2015 zum Thema Windkraft auf dem Pferdskopf

Die Gemeindevertretung Schmitten hat am 19.12.2012 mit großer Mehrheit (19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) beschlossen, einen Nutzungsvertrag mit WPE – Hessischer Windpark Entwicklungs GmbH, Wiesbaden (Tochterunternehmen von ABO Wind GmbH und Mainova AG) über den Bau von bis zu drei Windenergieanlagen auf dem Pferdskopf zu schließen.

Die Klausel „bis zu drei Windenergieanlagen“ beinhaltet auch, dass dort lediglich eine Anlage gebaut wird. Der Bau sollte umgehend in Angriff genommen werden und bereits bis Ende 2013 fertig gestellt sein, um die höhere Einspeisevergütung zu erhalten. Daher wurde ein verkürztes Bauverfahren beschlossen.

Durch bei Beschluss zum Vertrag nicht bekannte Faktoren, dass z.B. das im Wald gelegene „Einsiedler-Haus“ einen genehmigten Bauantrag aus den Jahren 1932/1933 hatte, stellte sich heraus, dass die ursprünglich angestrebten 3 WKA’s nicht realisiert werden konnten. Trotzdem war und ist der Vertragspartner WPE nach wie vor der Ansicht, dass sich der Bau und Betrieb auch nur einer WKA wegen der guten Windverhältnisse lohne und weiter verfolgt wird.

Viele Recherchen und Einsprüche der Bürgerinitiative Pferdskopf, die sich gegen den Bau von WKA’s auf dem Pferdskopf einsetzt, haben den Vertragspartner WPE nun veranlasst, vom Vorhaben des verkürzten Bauverfahrens abzuweichen und ein normales Bebauungserfahren mit zusätzlichen Gutachten auf den Weg zu bringen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Der UBB – Unabhängige Bürger Block ist vertragstreu und steht zur Entscheidung vom 19.12.2012, verlangt aber auch Vertragstreue vom Vertragspartner WPE. Eine Verzögerung des Baubeginns von nunmehr 3 Jahren durch WPE entspricht nicht dem Sinne des seinerzeit abgeschlossenen Vertrages und es kann der Gemeinde Schmitten nicht auf Dauer zugemutet werden, dass das Areal auf dem Pferdskopf zur Bebauung mit Windkraft durch WPE vorgehalten wird, ohne den vertraglich vereinbarten Effekt zu erzielen.

Aus diesem Grunde wird der UBB anstreben, dem Vertragspartner WPE eine Erfüllungsfrist bis 31.12.2016 zu stellen. Wenn bis zu diesem Datum der vertraglich vereinbarte Bau von mindestens einer WKA nicht erfolgt ist, dann sieht der UBB das Projekt gescheitert und wird sich dafür einsetzen, den Vertrag ohne Kosten für die Gemeinde Schmitten zu beenden.

Schmitten, den 16.12.2015

Am 1. Oktober 2015 schreibt der UBB an Bürgermeister Kinkel

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kinkel,

in der Vergangenheit hatte sich der UBB darum bemüht, zwischen dem Ortsausgang Niederreifenberg und dem Ortseingang Oberreifenberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen. Die Gründe, welche uns seinerzeit zu dieser Forderung bewegt hatten, sind Ihnen sicherlich noch hinreichend bekannt.

Seinerzeit hatte Hessen-Mobil keine besondere Gefahr auf diesem Teilstück erkannt und die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung verweigert, wie Sie uns berichten mussten.

Jetzt hat Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wasir einen Erlass des Verkehrsministeriums getroffen , der die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Strecken von weniger als 1.000 Metern zwischen zwei in der Geschwindigkeit begrenzten Strecken (Ortsbereich Niederreifenberg und Ortsbereich Oberreifenberg) wesentlich vereinfacht. Das bedeutet, dass Sie als Ortspolizeibehörde selbst diese Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen können/dürfen, ohne das Einverständnis von Hessen-Mobil einzuholen.

Wir beantragen daher, dass Sie unter Berufung auf den Ministerialerlass umgehend

zwischen den Ortsteilen Niederreifenberg und Oberreifenberg eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h anordnen

und durch entsprechende Beschilderung ausweisen.

Wir gehen davon aus, dass Sie die Anordnung “auf dem kleinen Dienstweg” treffen und wir nicht bei der nächsten Gemeindevertretersitzung einen entsprechenden Antrag stellen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
UBB-Fraktion
Bodo Maxeiner

Antrag zur Behandlung in der Gemeindevertretersitzung am 11. Februar 2015

Betr.: Überlassungsvereinbarung mit dem Verein „Wheels over Frankfurt e.V.“

Sehr geehrter Herr Lehwalder,

die Gemeinde Schmitten hat eine Überlassungsvereinbarung mit o.g. Verein zwecks Bau einer Downhillstrecke an der Nordbahn des Großen Feldbergs getroffen.

Die naturschutzrechtliche Genehmigung, erteilt von der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 28.11.2014, enthält diverse Auflagen. Unter anderem ist die Einrichtung zweier Waldwiesen als Ausgleichsmaßnahme angeordnet, was zur Folge hat, dass die Gemeinde Schmitten außer dem reinen Areal für die Downhillstrecke weitere Flächen zur Verfügung stellen müsste, die im bisherigen Überlassungsvertrag nicht ausgewiesen sind.

Zum anderen ist das Befahren der Downhillstrecke während der Nacht und in der Dämmerung nicht erlaubt, was der Verein „Wheels over Frankfurt e.V.“ kaum sicherstellen kann, zumal keine Schranken oder ähnliches vorgesehen sind, die nachts geschlossen werden könnten. Eine Beschilderung müsste auf Einhaltung überwacht werden, was seitens des Vereins sicherlich nicht durchführbar ist.

Hier wäre die Gemeinde als Grundstücks- und Gemeindegebietsbesitzer in der Pflicht, die Auflagen und Anordnungen zu überwachen, was zusätzlichen Aufwand an Material und/oder Personal bedeuten würde.

Wir beantragen daher, unter Berücksichtigung der Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde, die Überlassungsvereinbarung zur nächsten Sitzung des Gemeindevertretung erneut zur Diskussion zu stellen.

Beschlussvorschlag:

Die Überlassungsvereinbarung wird zur Gemeindevertretersitzung am 25. März 2015 erneut auf die Tagesordnung genommen, die bestehende Nutzungsvereinbarung mit „Wheels over Frankfurt e.V.“ ist in Kopie vorzulegen. Wheels over Frankfurt e.V. erhält bis zur Entscheidung keine Baugenehmigung.

Vorab soll sich der Ausschuss JSSGTKSF in der Sitzung am 11. März 2015 mit dem Thema befassen.

UBB – Fraktion
Bodo Maxeiner

Als Tischvorlage zur Sitzung wurde ein Schreiben des Vereins "Wheels over Frankfurt" vorgelegt, in dem seitens des Vereins bestätigt wird, dass alle Auflagen erfüllt würden und die Überwachung durch den Verein, den Hessen-Forst sowie die Gemeinde Schmitten erfolgen würde. Der Hessen-Forst hat ebenfalls in einer Tischvorlage zur Sitzung mitgeteilt, wo die beiden Waldwiesen angelegt werden sollen und gleichzeitig versichert, dass kein wertvoller Wald betroffen ist, sondern die Wiesen auf Windbruchflächen angelegt werden und somit eine Bereicherung darstellten. 
Nachdem der Inhalt der Schreiben in der Kürze der Zeit nicht bewertet werden konnte, hat der UBB seinen Antrag zu dieser Sitzung     zurückgezogen.